WEITERBILDUNG-OWL... wo ENGLISCH, BWL, VWL, REWE, CONTROLLING und WBT lernen Spaß macht...

bwl-owl.de


Dipl. Betriebswirt
Ingo Hauernherm    
Tel.: 0177-8222666

 

  • Steuern

Home
Nach oben

Die Zahllast und der Dschungel von Abgaben, Verordnungen und Gesetzten

  1. Die Sichtweise der einzuteilenden Steuern
  2. Warum sind Steuern notwendig?
  3. Was sind die Grundzüge der Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz?
  4. Welche Beträge kann ein Arbeitnehmer beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen?
  5. Aktuelle, wichtige Steuersätze

Steuern, Abgaben und Verordnungen - in Deutschland gibt es mindesten 280 Arten


Literaturempfehlungen

 Einkommensteuerrecht. EStRecht

 

 Abgabenordnung mit Finanzgerichtsordnung...

 

 Umsatzsteuerrecht (USt)

 


Die Sichtweise der einzuteilenden Steuern

Steuern lassen sich in folgender Sichtweise einteilen:

  • Besitzsteuern (z. B. Einkommen- / Lohnsteuer, Kirchen-, Gewerbe-, Körperschaftssteuer
  • Verkehrssteuern (Umsatz-, Wechsel-, Kfz. – Steuer)
  • Verbrauchssteuern (z. B. Mineralöl-, Tabak-, Branntweinsteuer

Oder eine weitere mögliche Einteilung, nach folgenden Kriterien:

  • direkte Steuern (Einkommen-, Lohnsteuer)

  • indirekte Steuern (Umsatz-, Verbrauchssteuer)

Zurück zum Anfang

Warum sind Steuern notwendig?

Um die Vielzahl der in unserem Sozialstaat anfallenden Ausgaben finanzieren zu können, benötigen sowohl der Bund als auch die Länder und Gemeinden Einnahmen in ausreichender Höhe. Diese Einnahmen werden über Steuern und Gebühren erzielt.

  • Steuern werden ohne unmittelbare Gegenleistung erhoben

  • Gebühren sind mit einer direkten Gegenleistung verbunden

Zurück zum Anfang

Was sind die Grundzüge der Besteuerung nach dem Einkommenssteuergesetz?

Hierbei muss zunächst zwischen den verschiedenen Einkunftsarten nach dem Einkommenssteuergesetz unterschieden werden und zwar nach Einkünfte aus:

  • Gewerbebetrieb

  • aus selbstständiger Arbeit

  • aus nichtselbstständiger Arbeit

  • aus Kapitalvermögen

  • aus Vermietung und Verpachtung

  • sonstige Einkünfte

Zurück zum Anfang

Welche Beträge kann ein Arbeitnehmer beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen?

Im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches kann ein Arbeitnehmer bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens folgende Beträge geltend machen:

  •   Steuerfreibeträge

  • Werbungskosten

  • Sonderausgaben

  •  Außergewöhnliche Belastungen

Zurück zum Anfang

Aktuelle, wichtige Steuersätze

  • Einkommenssteuer    42%  (Spitzensatz)
  • Körperschaftssteuer    25%
  • Mehrwertsteuer    16%, ermäßigt: 7%
Zurück zum Anfang
 

Home ] Nach oben ]

Fachbücher & Literaturshop

Meine Literaturtipps

Werbung:

www.hauernherm.de

"Beratung, Weiterbildung und Consulting"