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Dipl. Betriebswirt
Ingo Hauernherm    
Tel.: 0177-8222666

 

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Sicherung der Produktivität auf Pump!

  1. Was ist ein Realkredit?
  2. Was ist eine bewegliche Realsicherheit?
  3. Was ist eine unbewegliche Realsicherheit?
  4. Welche Grundpfandrechte werde durch unbewegliche Sachen gesichert?
  5. Was ist der Unterschied zwischen der Hypothek und der Grundschuld?

Mehr dazu im BGB § 1113-1198 oder im Grundbuch ...


Was ist ein Realkredit?

Ein Realkredit ist ein Kredit der durch Dinge gesichert ist. Diese Dinge können beweglich aber auch unbeweglich sein. Man spricht auch von der "dinglichen Sicherung".

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Was ist eine bewegliche Realsicherheit?

Lombard ...

  • Der Eigentumsvorbehalt für Waren
  • Die Forderungsabtretung aus der Debitorenbuchhaltung
  • Das Pfandrecht einer beweglichen Sache wie z.B. Wertpapiere, Schmuck usw.
  • Die Sicherungsübereignung z.B. Bei Fahrzeugen, Maschinen etc.
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Was ist eine unbewegliche Realsicherheit?

Also, eine "dingliche Sicherheit" die man nicht bewegen kann. das sind: Immobilien und Grundstücke.

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Welche Grundpfandrechte werden durch unbewegliche Sachen gesichert?

  1. Die Grundschuld - (Ohne Vorausgang einer Forderung)
  2. Die Hypothek - (Mit Vorausgang einer Forderung)
  3. Die Rentenschuld - (Für den Gläubiger nicht kündbar)

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Was ist der Unterschied zwischen der Hypothek und der Grundschuld?

Hierbei, handelt es sich um zwei nicht ganz gleiche Grundpfandrechte, als dingliche Absicherung für Real- und Personalkredite.
Die Grundschuld ist ebenso wie die Hypothek eine unbewegliche Realsicherheit und muss im Grundbuch eingetragen werden. Bei der Hypothek geht immer eine Forderung voraus. 
Also wird die vereinbarte Summe der zu leistenden Forderung auf das Grundstück belastet. Hinzu kommt noch eine akzessorische Sicherheit für den Gläubiger, Der Grundstückseigentümer ist zusätzlich mit seinem gesamten Vermögen dafür persönlich haftbar.
 Nach der Tilgung, also bei Löschung der Grundschuld verschwindet die persönliche Haftung des Schuldners. 
Eine Grundschuld setzt nicht das bestehen einer Forderung voraus. Sie wird gerne eingetragen, zur Absicherung von Kontokorrentkrediten; wobei der Eigentümer hier nicht persönlich, sondern nur dinglich haftet.

     Fazit:

Der Hypotheken- und Grundschuldbrief dient als Sicherheit des Gläubigers für ein notfalls zu übertragendes Grundpfandrechts an Dritte. 

Mehr dazu im BGB § 1113 - 1198

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