Sicherung der Produktivität auf Pump!
Ein Realkredit ist ein Kredit der durch Dinge gesichert ist. Diese Dinge
können beweglich aber auch unbeweglich sein. Man spricht auch von der
"dinglichen Sicherung".
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- Der Eigentumsvorbehalt für Waren
- Die Forderungsabtretung aus der Debitorenbuchhaltung
- Das Pfandrecht einer beweglichen Sache wie z.B. Wertpapiere, Schmuck
usw.
- Die Sicherungsübereignung z.B. Bei Fahrzeugen, Maschinen etc.
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Also, eine "dingliche Sicherheit" die man nicht bewegen kann. das
sind: Immobilien und Grundstücke.
- Die Grundschuld - (Ohne
Vorausgang einer Forderung)
- Die Hypothek - (Mit Vorausgang
einer Forderung)
- Die Rentenschuld - (Für den
Gläubiger nicht kündbar)
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Hierbei, handelt es sich um zwei nicht ganz gleiche Grundpfandrechte, als
dingliche Absicherung für Real- und Personalkredite. 
Die Grundschuld ist ebenso wie die Hypothek eine unbewegliche Realsicherheit und
muss im Grundbuch eingetragen werden. Bei der Hypothek geht immer eine Forderung
voraus.
Also wird die vereinbarte Summe der zu leistenden Forderung auf das Grundstück
belastet. Hinzu kommt noch eine akzessorische Sicherheit für den Gläubiger,
Der Grundstückseigentümer ist zusätzlich mit seinem gesamten Vermögen dafür
persönlich haftbar.
Nach der Tilgung, also bei Löschung der Grundschuld verschwindet die persönliche
Haftung des Schuldners.
Eine Grundschuld setzt nicht das bestehen einer Forderung voraus. Sie wird gerne
eingetragen, zur Absicherung von Kontokorrentkrediten; wobei der Eigentümer
hier nicht persönlich, sondern nur dinglich haftet.
Fazit:
Der Hypotheken- und Grundschuldbrief dient als Sicherheit des Gläubigers für
ein notfalls zu übertragendes Grundpfandrechts an Dritte.
Mehr dazu im BGB § 1113 - 1198
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