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Dipl. Betriebswirt
Ingo Hauernherm    
Tel.: 0177-8222666

 

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Rechtliche Rahmenbedingungen - das private, und kaufmännische Recht nach BGB und HGB

  1. Was ist der Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht?
  2. Was sind Rechtssubjekte?
  3. Was sind Rechtsobjekte?
  4. Welche Rechtsgeschäfte gibt es?
  5. Welche Vertragsformen sind üblich?
  6. Wann sind Verträge rechtsgültig

§ §


Literaturempfehlungen

 Kaufmännisches Recht

 

 Das Internationale Privatrecht

 

 BGB leicht gemacht

 


Was ist der Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ?

Privatrecht Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Dazu gehört auch das kaufmännische Recht, welches Rechtsbeziehungen von Kaufleuten untereinander regelt.
Öffentliches Recht Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern auf der einen Seite und öffentlichen Institutionen wie dem Staat oder der Gemeinde auf der anderen Seite.
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Was sind Rechtssubjekte ?

Rechtssubjekt: Eine Rechtsperson, die Rechte wahrnehmen kann, d.h. rechtsfähig ist.

 

Rechtsobjekt: Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern auf der einen Seite und öffentlichen Institutionen wie dem Staat oder der Gemeinde auf der anderen Seite.

Übersicht Rechtssubjekte:

Natürliche Personen: Das sind alle Menschen, die Rechtsfähigkeit besteht ab der Geburt bis zum Tode.
Juristische Personen: Sind Organe, die aus natürlichen Personen zusammengesetzt sind. Beispiele:

Juristische Personen:

des privaten Rechts des öffentlichen Rechts
Vereine

1. erwerbswirtschaftliche Vereine
dazu gehören alle wichtigen Unternehmensformen wie AG, GmbH und KGaA

2.  Idealvereine
wie Sportvereine oder Schützenvereine

Stiftungen
Mildred-Scheel-Stiftung

Staat

Bundesländer
 
Gemeinden

Religionsgemeinschaften

Sparkassen

Rechtssubjekte können auch geschäftsfähig sein. Dies ist Voraussetzung zur uneingeschränkten Ausübung von Rechtsgeschäften aller Art.

Voll geschäftsfähig: Sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr, auf die keine der u.a. Einschränkungen zutreffen. 
beschränkt geschäftsfähig: Personen vom 7. bis zum 17. Lebensjahr
nicht geschäftsfähig: Personen unter 7 Jahren, entmündigte und dauernd geistesgestörte Personen.
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Was sind Rechtsobjekte ?

Sachen: Werden nach § 90 BGB definiert und untergliedern sich in bewegliche Sachen (Mobilien) und unbewegliche Sachen (Immobilien) 
Tiere: Sind nach § 90a BGB keine Sachen, werden aber als Rechtsobjekt den Sachen gleichgestellt. Es müssen allerdings besondere Schutzbestimmungen beachtet werden.
Rechte: sind ebenfalls Objekte, die Gegenstand von Geschäften sein können. Beispiele sind Patente, Lizenzen und Gebrauchsmuster. 
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Welche Rechtsgeschäfte gibt es ?

Einseitige Rechtsgeschäfte

empfangsbedürftig: Die Willenserklärung muss dem Empfänger zugehen, es ist aber kein Einverständnis erforderlich.
Beispiel: Kündigung
nicht empfangsbedürftig: Eine  Willenserklärung muss nur abgegeben werden, es muss kein Empfang bestätigt werden.
Bespiel: Testament

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

empfangsbedürftig: Es müssen zwei übereinstimmende Willenserklärung vorliegen
Beispiel. Pachtvertrag, Kaufvertrag
nicht empfangsbedürftig: Eine Willenserklärung muss abgegeben werden
Beispiel.  Bürgschaft, Schenkung

Zu den den mehrseitigen Rechtsgeschäften gehören auch die Verfügungsgeschäfte. Hier kommt zu den beiden Willenserklärungen noch eine Handlung. 
Beispiel: Lieferung

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Welche Vertragsarten sind üblich ?

Vertragsart Inhalt & Beispiel
Kaufvertrag Erwerb eines Gutes gegen Entgelt
Beispiel: Kauf eines Autos
Werkvertrag Herstellung eines Werkes gegen Entgelt
Beispiel: Einstellen der Abgaswerte beim Auto durch die Werkstatt
Werklieferungsvertrag Herstellung eines Werkes und Bereitstellung der Materialien gegen Entgelt
Beispiel: Maßschneidern eines Anzuges, wobei der Schneider den Stoff liefert
Dienstvertrag Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt
Beispiel: Rechtsberatung bei einem Anwalt
Arbeitsvertrag Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Begründung eines Arbeitsverhältnis
Beispiel: Ein Arbeitsuchender beginnt ein Arbeitsverhältnis in einer Unternehmung
Ausbildungsvertrag Besonderes Arbeitsverhältnis bei dem es um das Erlernen eines Berufes geht
Beispiel: Ein Schulabgänger beginnt eine Lehre als Hörgeräteakustiker
Leihvertrag Zeitweilige Überlassung von Gütern ohne Entgelt
Beispiel: Verleih eines Rasenmäher an den Nachbarn
Mietvertrag Überlassung von Gütern gegen Entgelt
Beispiel: Ein frisch verliebtes Ehepaar zieht in eine neue Mietwohnung ein
Pachtvertrag Überlassung von Gütern mit Fruchtgenuss gegen Entgelt
Beispiel: Ein Gastwirt pachtet eine Gaststätte und erzielt daraus Gewinne 
Darlehensvertrag Überlassung von Geldbeträgen mit oder ohne Entgelt
Beispiel: Ein Unternehmer nimmt einen Kredit auf
Bürgschaftsvertrag Absicherung von Verbindlichkeiten Dritter gegenüber dem Gläubiger
Beispiel: Eine Person gibt der Bank eine Sicherheit für den Kredit eines Verwandten
Versicherungsvertrag Risikoabsicherung gegen Entgelt
Beispiel: Ein Unternehmer schließt eine Umwelthaftpflichtversicherung ab
Gesellschaftsvertrag Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu Gründung und Betrieb eines Geschäftes
Beispiel: Drei Geschäftspartner gründen eine gemeinsame Unternehmung
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Wann sind Verträge rechtsgültig?

Uneingeschränkt gültig:

Damit ein Rechtsgeschäft rechtsgültig ist, bedarf es einigen Vorraussetzungen 

  • Alle beteiligten Vertragspartner müssen geschäftsfähig sein. Das bedeutet: 18. Lebensjahr vollendet, nicht geisteskrank und nicht entmündigt
  • Es darf gegen kein Gesetz verstoßen werden
  • Formvorschriften müssen eingehalten werden

Schwebend unwirksam:

Schwebend unwirksam sind alle Geschäfte, die von Personen zwischen 7 und 17 Jahren abgeschlossen wurden. Sobald Eltern oder Erziehungsberichtigte diese Geschäfte anfechten, sind sie sofort nichtig, das heißt ungültig.

Ausnahmen sind Geschäfte innerhalb des Taschengeldparagraph, die dem Jugendlichen ausschließlich Vorteile bringen. Auch dies Geschäfte sind uneingeschränkt gültig.
Beispiel:  Der kleine 12 Jährige Timo kauft sich von seinem Taschengeld ein Buch

Weitere anfechtbare Geschäfte:

Wenn ein Vertrag durch folgende Tatsachen zustande gekommen ist, kann er angefochten werden und ist damit nichtig:

  • Irrtum
  • Drohung
  • Arglistige Täuschung

Nichtig:

Von vornherein nichtig sind folgende Geschäfte:

  • Geschäfte mit geschäftsunfähigen Personen
  • Geschäfte mit Personen die vorübergehend oder dauernd geistesgestört sind
  • Geschäfte mit entmündigten Personen
  • Verstoß gegen die Formvorschriften
  • Scherz- und Scheingeschäfte
  • Verstoß gegen die guten Sitten
  • Verstoß gegen das Gesetz
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