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Dipl. Betriebswirt
Ingo Hauernherm    
Tel.: 0177-8222666

 

  • Personalwesen

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Die Personalverwaltung

  1. Aufgabenbereiche der Personalabteilung
  2. Personalbeschaffung
  3. Die Personalakte
  4. Personaleinsatz
  5. Personalentwicklung
  6. Personal frei setzen


Aufgabenbereiche der Personalabteilung

Die Aufgabenbereiche der Personalverwaltung können von Betrieb zu Betrieb variieren. Meistens handelt es sich um folgende Tätigkeiten:

  • Auftrags- und Kostenbezogene Personalplanung
  • Personal beschaffen
  • Mitauswahl der Mitarbeiter
  • Bearbeiten der Arbeitspapier
  • Führen der Personalakten und Dateien
  • Lohn- und Gehaltsbuchführung
  • In größeren Betrieben kann die Personalabteilung für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter zuständig sein.
  • Mitarbeiter in Stellen einweisen
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Personalbeschaffung

Wird Personal benötigt, so ist erst der Brutto-Bedarf an Mitarbeiter zu ermitteln. Die noch fehlenden Mitarbeiter werden als Netto-Bedarf gerechnet.

Zur Personalbeschaffung gibt es zwei Methoden:

  1. Interne Stellenbeschaffung
  2. Externe Stellenbeschaffung

Möglichkeiten der internen Stellenbeschaffung sind eine Stellenanzeige oder Gesuch an das schwarze Brett im Betrieb zu hängen oder den bereits auserkorenen Mitarbeiter die Stelle an zu bieten.
Der Vorteil der internen Stellenbeschaffung ist: 

  • Kostenersparnis bei der Stellenanzeige
  • Kostenersparnis durch entfallende Einarbeitung des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter ist bereits mit dem Betrieb vertraut. Nachteil hierbei ist, es kommt schnell zur sogenannten Betriebsblindheit. "Weil Dinge ja immer so gemacht wurden!"

Bei der externen Stellenbeschreibung gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Schalten einer Stellenanzeige beim Arbeitsamt, bei Personalagenturen und Personalbörsen
  2. Stellenanounce in der Tageszeitung und der regionalen Zeitungsausgabe

Vorteile der externen Stellenbeschaffung sind:

  • Innovation und Erneuerungen gelangen durch einen neuen Mitarbeiter in das Unternehmen
  • Ein Risiko der sogenannten Betriebsblindheit wird gemindert
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Die Personalakte

Eine Personalakte wird immer nach dem Grundsatz der Vollständigkeit, Vertraulichkeit und Einmaligkeit geführt. Die Gesetzgebung des Datenschutz ist zu beachten!

Um das Thema nicht  zu sehr zu vertiefen hier die rudimentären Dinge:

Informationen zur Person
  • Bewerbungsunterlagen
  • Daten zur Person
Informationen zur Tätigkeit
  • Alle Inhalte der Stellenbeschreibung 
Vereinbarungen und Nebenabreden des Vertrages
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfrist
  • Firmenwagen
  • Firmenwohnung
  • Vollmachten
Ausfallzeiten
  • Krankheitstage
  • Unentschuldigte Fehlzeiten
  • Mutterschutz
  • Wehrdienst
Entgelt
  • Grundgehalt
  • Vermögenswirksame Leistung
  • Prämien
  • Lohnzuschläge
  • Erfolgsbeteiligungen
  • Gratifikationen
Leistungsbeurteilung
  • Turnusmäßige Beurteilung
  • Stichprobenartige Beurteilungen
  • Belobigungen
  • Abmahnung und nachteilige Vorkommnisse
Mehr über dieses interessante Thema finden Sie unter: http://www.datenschutz.rlp.de/download/lfdheft1/B1_2.htm 
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Personaleinsatz

Hier wird festgelegt, welches Personal wann wo eingesetzt wird. 
Bestimmungsgrößen für den kurz-, mittel-, oder langfristigen Einsatz sind Auftragslage, Saison, Marktlage und zukünftige Entwicklung. Dem Personalsachbearbeiter stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

  • Organigramm
  • Funktiogramm
  • Einsatzmatrix
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Personalentwicklung

Zur Personalentwicklung dienen unter anderem folgende Hilfsmittel:

 


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