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Dipl. Betriebswirt
Ingo Hauernherm    
Tel.: 0177-8222666

 

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Für Konsum sparen & die Freiheit nehme ich mir!

  1. Personalkredite - Wer kennt sie nicht?
  2. Borgen - Bürgen und die Folgen?
  3. Der Kredit mit dem Wechsel?
  4. Was ist ein Avalkredit?
  5. Die Sache mit dem Zessionar und dem Zedenten?


Personalkredite - Wer kennt sie nicht?

Der Einzelhandel lockt: "Kaufen Sie auf Raten - Sie benötigen nur Ihren Personalausweis"!

Solch ein Kredit wird auch Blankokredit genannt, da dieser auf Vertrauensbasis vereinbart wird. Das Vermögen des Schuldners wird nicht offen gelegt.

    Reine Personalkredite sind:

Wenn der Schuldner für sich selbst haftet. Dies findet oftmals Anwendung beim:

  • Urlaubskredit
  • Dispositionskredit
  • Teilzahlungskredit
  • Anschaffungsdarlehen
  • persönliches Darlehen usw...

    Verstärkte Personalkredite sind:

Wenn zur Sicherheit des Kreditgebers, der Schuldner sowie eine weitere Person oder mehrere Personen haftbar gemacht wird. Klassische Kredite dafür sind:

  • Akzeptkredit
  • Bürgschaftskredit
  • Diskontkredit
  • Zessionskredit
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Borgen - Bürgen und die Folgen?

Mit dem Borgen fängt es meistens an und oftmals folgt die Frage : "Könntest Du für mich bürgen"?

Sie sind bekannt - die Horrorgeschichten vom Bürgen und deren Ausmaße, die ganze Existenzen zerstören.

Lieber nicht bürgen - sei der Schuldner noch so sehr vertraut!

Lieber gleich zahlen als borgen und bürge lieber nie!

Bei einer Bürgschaft (Avalkredit) wird nicht wie man meint ein Vertrag, sondern gleich zwei Verträge geschlossen. Vertragspartner sind:

  1. Kreditvertrag:                    Gläubiger - Schuldner
  2. Bürgschaftsvertrag:        Gläubiger - Bürge

Die berühmte "Einrede der Vorausklage" entfällt, wenn der Schuldner nicht zahlen kann oder wenn es um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt.

Schauen Sie sich den Unterschied, zwischen einer Ausfallbürgschaft und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, in einem kurzen Video an:

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Der Kredit mit dem Wechsel?

Hierbei wird unterschieden zwischen einem Wechseldiskontkredit und einem so genannten Akzeptkredit.

Bei einem Wechseldiskontkredit, wird der Besitzwechsel früher als erwartet bei der Bank eingelöst. Dafür wird Diskont, also ein Abgeld zu der Wechselsumme berechnet. Der Diskontsatz richtet sich meist annähernd nach dem Kontokorrentzinssatz des Kreditinstituts.

Wechselsumme - (Wechselsumme * Prozentsatz * Tage / 100 /  360).= Auszahlungssumme

Beim Akzeptkredit stellt der Kreditnehmer einen Wechsel auf sich selbst aus, mit dem Vermerk "an eigene Order".
Akzeptiert die Bank diesen Wechsel, spricht man auch von einer "Kreditleihe".

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Was ist ein Avalkredit?

Bein klassischen Avalkredit verbürgt sich ein Kreditinstitut (Bank) für die Verbindlichkeiten seines Kunden. Die Bank stellt dem Kunden selbst direkt kein Geld zur Verfügung. Avalkredite (Bürgschaften) sind von kurzer Dauer, hierbei handelt es sich meist um Garantien und Bürgschaften jeglicher Art die ein kaufmännischer Betrieb mit sich bringt.

Die Besonderheit dabei ist, Gebühren und Provisionen sind im voraus zu leisten.

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Die Sache mit dem Zessionar und dem Zedenten?

  • Forderungsabtretung = Zession

  • Kreditnehmer = Zedent

  • Kreditgeber = Zessionar

Merkmal des so genannten Zessionarskredit: Es gibt es fast genau so, wie beim Bürgschaftsvertrag zwei Verträge:

  1. Kreditvertrag:             Zessionar - Zedent
  2. Zessionsvertrag:        Zessionar - Zedent

    Variationen des Zessionsvertrages: 

Beim Zessionsvertrag werden Forderungen des Zedenten an einer Dritten Person, an dem Zessionar abgetreten. 

    Möglichkeiten:

Einzelabtretung: Eine Forderung
Mantelzession: Mehrere Forderungen werden abgetreten. Hier zu reicht die Abgabe der Debitorenliste aus der Buchhaltung
Globalzession: Es werden anstehende und bereits vorhandene Forderungen abgetreten. 

    Dabei gibt es zwei Arten:

1. - Stille Zession (Imageverlust)

  • Die dritte Person (Drittschuldner) weiß nichts von der Abtretung
  • Der Zedent muss an den Zessionar zahlen
  • Der Drittschuldner zahlt mit "schuldbefreiender Wirkung" an den Zedenten

2. - Offene Zession (Die dritte Person weiß von der Zession)

  • Der Drittschuldner kann nur mit "schuldbefreiender Wirkung" an den Zessionar die Zahlung leisten.
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