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Dipl. Betriebswirt
Ingo Hauernherm    
Tel.: 0177-8222666

 

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Die Firmierungen - so fängt alles an!

  1. Gründung eines Unternehmens
  2. Personengesellschaften
  3. Kapitalgesellschaften
  4. Unterschiede zwischen den Rechtsformen
  5. Einzelunternehmung


 
 Rechts- und Unternehmensformen

 

 Die Anwendung der Theorie des...

 

 Unternehmensformen in der Betriebsprüfung

 


Gründung eines Unternehmens

Folgende stichwortartige Punkte sollten berücksichtigt werden:

1.    Schritt: Wahl der Branche: 

Zukunftsaussichten Fachkompetenz Konkurrenzsituation

2.    Schritt: Wahl des Standortes

Kunden (Absatzmarkt)

Anzahl und Kaufkraft der Kunden  Altersstruktur der Kunden Sparneigung der Regierung Regionale oder Religiöse Präferenzen

***

Verkehrsanbindung (Infrastruktur)

Öffentliche Verkehrsmittel Parkplätze Anbindung ans Verkehrsnetz (Autobahn, Binnenschifffahrt)

***

Arbeitsmarkt

Anzahl Bildungsstand Ausbildung Lohngruppen Einstellung

***

Politische Situation

Tarifliche Bestimmungen Gesetzliche Situation Einflussnahmen des Staates auf dem Markt Wirtschaftliche Stabilität der Region und des Staates

***

Zulieferer

Nähe zu den Lieferern

3.    Schritt: Wahl der Unternehmensformen

Kapitalbedarf Unternehmensgröße Branche Eigene Tätigkeit
Eigenkapital Haftung Gesetzliche Bestimmungen Gesellschafter
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Personengesellschaften

  • Einzelunternehmen
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)

Sonderformen:

  • GmbH & Co.KG
  • Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR)
  • Stille Gesellschaft (Stiller Teilhaber)
 

Diese Rechtsformen sind im Handelsregister eingetragen, außer "GbR" / "stille Gesellschaft"

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Unterschiede zwischen den Rechtsformen

Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften

  • Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen
  • Eintragung "Abteilung A des" Handelsregister
  • sind keine juristische Person (natürliche)
  • nicht körperschaftssteuerpflichtig
  • Leistung und Vertretung durch den Teilhaber
  • Haftung nur mit der Geschäftseinlage
  • Eintragung "Abteilung B" des Handelsregister
  • ist eine sogenannte "juristische Person"
  • Körperschaftsteuerpflichtig (Einkommenssteuer der Kapitalgesellschaften)
  • Leistung/Vertretung durch besondere Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung)
  • Entsteht durch das Eintragen in das Handelsregister 
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Einzelunternehmung

Eine Einzelunternehmung wird von einer Person gegründet und betrieben.

  • Sie wird im Handelsregister in der Abteilung A eingetragen.
  • Die Eintragung ist deklaratorisch, d.h. rechtsbezeugend.
  • Die Firma enthält den Namen des Unternehmers und den Zusatz e.Kfm, e.Kfr oder e.K. 
  • Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. mit dem Privat- und dem Geschäftsvermögen
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