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| | Ökonomisch Handeln - ökologisch Denken!
Sie ist Zugleich auch Zusammenarbeit und soziale Partnerschaft aller
Mitwirkender, wobei die Bildung und Entstehung von Charakteren und der eigenen Persönlichkeit
durch die menschliche Arbeit im Lebensraum Betrieb eine bedeutende Rolle spielt.
Leider gibt es nicht nur positive, sondern auch negative Folgen wie den
Raubbau der eigenen körperlichen Reserven sowie Umwelt belastende Auswirkungen.
Das ökonomische Prinzip geht leider fast immer zu Lasten der Ökologie. So bleibt immer
ein Spannungsverhältnis zwischen dem Wirtschaften und einer
lebenswerten Umwelt bestehen. Die Ziele der Ökonomie und Ökologie lassen sich
schlecht miteinander zu verbinden. Unser Ziel sollte es daher sein, beide
Gesichtspunkte möglichst in Einklang zu bringen.
Der Arbeitgeber oder besser gesagt der Unternehmer lässt sich in zwei Arten
klassifizieren:
- Eigentumsunternehmer - das heißt, der Unternehmer ist Inhaber oder
teilhabender Mitinhaber der Unternehmung.
- Der Auftragsunternehmer - dieser wird vom Kapitalgeber oder durch die
Hauptversammlung beauftragt, das Geschäft zu führen. Sie werden als
Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzender oder Manager bezeichnet.
Die Arbeitnehmer werden nach kaufmännischer oder technischer Funktion als
Leitend (leitende Arbeit) oder Ausführend (ausführende Arbeit)
eingestuft.
Die Trennung der technischen und kaufmännischen Tätigkeiten ist in
Zukunft schwieriger zu gestalten, da durch das stetig steigende
Anforderungsprofil für den technischen sowie kaufmännischen Angestellten es
zu einer Vermischung beider Bereiche kommt.
- Leitende Mitarbeiter wie z.B. Abteilungsleiter, Betriebsleiter,
Prokuristen ... etc. werden dem "Middle Management" zugeordnet.
- Mitarbeiter mit überwiegend ausführender Tätigkeit werden dem "Lower
Management" zugerechnet.
Anforderungsprofil leitender Arbeitnehmer:
| Persönlich: |
Fachlich: |
- Menschlichkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Kreativität,
Flexibilität
- Vertrauen
in seine Mitarbeiter
- Zuverlässigkeit
- Gesamtüberblick
- Durchsetzungsvermögen
- Kompromissfähigkeit
- Organisationstalent
- Menschenkenntnis
- Motivationsfähigkeit
- Kritikfähigkeit
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- Schulbildung
- Ausbildung
- Zusatzqualifikation:
(Sprachkenntnisse, Menschenführung, REWE, Controlling, EDV)
- Weiterbildung
und dadurch erworbene Titel:
(Meister, Dipl, Dr, Fachwirt)
- Berufserfahrung
- Referenzen
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=
Soziale Kompetenz |
=
Fachliche Kompetenz |
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Lean Management - bedeutet unter
anderem eine Verschlankung des
Management, also Personalabbau.

- Hierbei wird ein gerader Schnitt von oben von der Spitze ausgehend
also vom "Top Management" über das "Middle
Management" und dem "Lower Management" gemacht.
- Üblicherweise so, dass anteilmäßig überwiegend ausführende
Mitarbeiter auf den Arbeitsmarkt freigesetzt wird.
- Mit anderen Worten: Der rot gezeichnete Teil vom Dreieck ist in diesem
Beispiel dann arbeitslos oder arbeitssuchend.
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| Ist bei uns Europäern die konjunkturelle Phase
im Abschwung, werden schnellstens Mitarbeiter entlassen, weil
bekanntlich der Mitarbeiter sehr teuer ist und auch hohe Nebenkosten
verursacht.
Ob Personalabbau tatsächlich immer der richtige Weg ist, um Kosten zu
sparen, ist zweifelhaft. In Japan und Korea versucht man zu erst, Kosten
beim Einkauf zu verringern, Lagerbestände abzubauen und den
Betriebsablauf zu optimieren. |
Der Praktikanten, Volontäre und Azubis werden in der betrieblichen Hirarchie ganz
unten angesiedelt, da dieser mit seinem Dienst oder Tätigkeit die beruflichen
Inhalte erst erlernt.
| Praktikant
- |
Praktikanten sind meistens
Studenten, Umschüler die als Vorrausetzung zur Prüfung ein Praktikum absolvieren müssen. Oder aber
Schüler und in letzterer Zeit auch
Arbeitssuchende, die durch ein Praktikum einen Einblick in den Betrieb
oder den jeweiligen Berufe erhalten sollen.
Diese Personen sind sozialversicherungspflichtig und das
Entgelt richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. |
| Volontär
- |
Volontäre sind Studenten oder
Personen, sich die berufliche Praxis im Betrieb aneignen müssen. Volontäre
arbeiten ohne Entgelt und sind nur unfallversicherungspflichtig! |
| Azubi
- |
Azubis, in manchen Betrieben
unsinnigerweise "Azombies" genannt, haben natürlich
nichts mit Menschen fressen oder sonstigen Horrorgeschichten zu tun.
Azubis sind Auszubildende, die gegen Entgelt den Beruf erlernen und
angepasst an Ihrer physischen & psychischen Konstitution im Betrieb
mitarbeiten.
Auszubildende sind sozialversicherungspflichtig. |
Die Generalvollmacht
Generalbevollmächtigte dürfen den Unternehmer in allen Rechtsgeschäften
vertreten, für die Vertretungsvollmacht gesetzlich auch möglich ist. Die
Generalvollmacht geht in den meisten Fällen über den Umfang der Prokura
hinaus. Gesetzlich gibt es hier keine ausdrücklichen Regelungen.
Die Handlungsvollmachten
Es gibt folgende Vollmachten:
Prokura
Unterschrift: ppa. Name |
wird zur Ausführung aller gerichtlichen und
außergerichtlichen Rechtsgeschäfte, die der Gewerbebetrieb mit sich
bringt, erteilt.
Prokura wird ins Handeslregister eingetragen und geht über den Umfang der
allg. Handlungsvollmacht hinaus. |
Allgemeine Handlungsvollmacht
Unterschrift: i.V. Name
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wird erteilt zur Durchführung aller Rechtsgeschäfte, die
der allgemeine Betrieb eines Gewerbes mit sich bringt.
Wird nicht im Handelsregister eingetragen. |
Artvollmacht
Unterschrift: i.A. Name
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wird für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften erteilt,
z.B. Schecks unterschreiben. |
Einzelvollmacht
Unterschrift: i.A. Name
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wird nur für ein einzelnes Rechtsgeschäft erteilt,
erlischt danach wieder. |
In der Praxis bedeutet das:
Mit allgemeiner
Handlungsvollmacht ist ein Mitarbeiter befugt, ohne
besondere Befugnis Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen. Er kann verkaufen
und Zahlungsgeschäfte erledigen.
Nur zum Kaufen, Verkaufen und Belasten von Grundstücken, Wechselgeschäften und
Darlehnsaufnahme benötigt er eine besondere Vollmacht vom Unternehmer.
Der Prokurist
benötigt nur zum Belasten und Verkaufen von Grundstücken eine besondere
Vollmacht.
Für folgende Rechtsgeschäfte ist eine Bevollmächtigung gesetzlich
verboten:
- Unterschreiben von Bilanzen und Steuererklärungen
- Auflösung oder Verkauf des Unternehmens
- Beantragen von Insolvenzverfahren
- Eid leisten
- Erteilung von Prokura
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- Eintragungen ins Handelsregister
Sie dürfen nur vom Unternehmer bzw. Geschäftsführer selbst
vorgenommen werden.
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