WEITERBILDUNG-OWL... wo ENGLISCH, BWL, VWL, REWE, CONTROLLING und WBT lernen Spaß macht...

bwl-owl.de


Dipl. Betriebswirt
Ingo Hauernherm    
Tel.: 0177-8222666

 

  • Arbeit im Betrieb

Home
Nach oben
Allgemeiner Entwicklungsplan
Bsp. Stellenbeschreibung
Individueller Entwicklungsplan
Personalwesen
Stellenbesetzungsplan
Stellenplan Beispiel

 Ökonomisch Handeln - ökologisch Denken!

  1. Der Arbeitgeber
  2. Der Arbeitnehmer
  3. Leanmanagement
  4. Der Praktikant, Volontär und Azubi
  5. Die Generalvollmacht
  6. Die Handlungsvollmachten
 Die menschliche Arbeit im Betrieb ist nicht nur Existenzgrundlage der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Vielmehr wird die Bedarfsdeckung und Versorgung der Bevölkerung ermöglicht.

Literaturempfehlungen

 Transformation der Arbeit (Hannoversche...

 

 Job Revolution. Wie wir neue...

 

 Vom Sozialplan zur Transfergesellschaft.

 


Sie ist Zugleich auch Zusammenarbeit und soziale Partnerschaft aller Mitwirkender, wobei die Bildung und Entstehung von Charakteren und der eigenen Persönlichkeit durch die menschliche Arbeit im Lebensraum Betrieb eine bedeutende Rolle spielt.

Leider gibt es nicht nur positive, sondern auch negative Folgen wie den Raubbau der eigenen körperlichen Reserven sowie Umwelt belastende Auswirkungen.

Das ökonomische Prinzip geht leider fast immer zu Lasten der Ökologie. So bleibt immer ein Spannungsverhältnis zwischen dem Wirtschaften und einer lebenswerten Umwelt bestehen. Die Ziele der Ökonomie und Ökologie lassen sich schlecht miteinander zu verbinden. Unser Ziel sollte es daher sein, beide Gesichtspunkte  möglichst in Einklang zu bringen. 


Der Arbeitgeber - Top Management

Der Arbeitgeber oder besser gesagt der Unternehmer lässt sich in zwei Arten klassifizieren:

  1. Eigentumsunternehmer - das heißt, der Unternehmer ist Inhaber oder teilhabender Mitinhaber der Unternehmung.
  2. Der Auftragsunternehmer - dieser wird vom Kapitalgeber oder durch die Hauptversammlung beauftragt, das Geschäft zu führen. Sie werden als Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzender oder Manager bezeichnet.
Zurück zum Anfang

Der Arbeitnehmer - Middle & Lower Management

Die Arbeitnehmer werden nach kaufmännischer oder technischer Funktion als Leitend (leitende Arbeit) oder Ausführend (ausführende Arbeit) eingestuft. 

Die Trennung der technischen und kaufmännischen Tätigkeiten ist  in Zukunft schwieriger zu gestalten,  da durch das stetig steigende Anforderungsprofil für den technischen sowie kaufmännischen Angestellten es zu einer Vermischung beider Bereiche kommt.

  1. Leitende Mitarbeiter wie z.B. Abteilungsleiter, Betriebsleiter, Prokuristen ... etc. werden dem "Middle Management" zugeordnet.
  2. Mitarbeiter mit überwiegend ausführender Tätigkeit werden dem "Lower Management" zugerechnet.

Anforderungsprofil leitender Arbeitnehmer:

Persönlich: Fachlich:
  • Menschlichkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  •  Kreativität, Flexibilität
  • Vertrauen in seine Mitarbeiter
  • Zuverlässigkeit
  • Gesamtüberblick
  • Durchsetzungsvermögen
  •  Kompromissfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Menschenkenntnis
  •  Motivationsfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Schulbildung
  • Ausbildung
  •  Zusatzqualifikation:
    (Sprachkenntnisse, Menschenführung, REWE, Controlling, EDV)
  • Weiterbildung und dadurch erworbene Titel:
    (Meister, Dipl, Dr, Fachwirt)
  • Berufserfahrung
  • Referenzen

 = Soziale Kompetenz

= Fachliche Kompetenz

Zurück zum Anfang

Lean Management

Lean Management - bedeutet unter anderem eine Verschlankung des Management, also Personalabbau. 

  • Hierbei wird ein gerader Schnitt von oben von der Spitze ausgehend also vom "Top Management" über das "Middle Management" und dem "Lower Management" gemacht.
  • Üblicherweise so, dass anteilmäßig überwiegend ausführende Mitarbeiter auf den Arbeitsmarkt freigesetzt wird.
  • Mit anderen Worten: Der rot gezeichnete Teil vom Dreieck ist in diesem Beispiel dann arbeitslos oder arbeitssuchend.
Ist bei uns Europäern die konjunkturelle Phase im Abschwung, werden schnellstens Mitarbeiter entlassen, weil bekanntlich der Mitarbeiter sehr teuer ist und auch hohe Nebenkosten verursacht.

Ob Personalabbau tatsächlich immer der richtige Weg ist, um Kosten zu sparen, ist zweifelhaft. In Japan und Korea versucht man zu erst, Kosten beim Einkauf zu verringern, Lagerbestände abzubauen und den Betriebsablauf zu optimieren.

Zurück zum Anfang

Der Praktikant, Volontär und Azubi

Der Praktikanten, Volontäre und Azubis werden in der betrieblichen Hirarchie ganz unten angesiedelt, da dieser mit seinem Dienst oder Tätigkeit die beruflichen Inhalte erst erlernt.

Praktikant - Praktikanten sind meistens Studenten, Umschüler die als Vorrausetzung zur Prüfung ein Praktikum absolvieren müssen. Oder aber Schüler und in letzterer Zeit auch Arbeitssuchende, die durch ein Praktikum einen Einblick in den Betrieb oder den jeweiligen Berufe erhalten sollen.
Diese Personen sind sozialversicherungspflichtig und das Entgelt richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
Volontär -  Volontäre sind Studenten oder Personen, sich die berufliche Praxis im Betrieb aneignen müssen. Volontäre arbeiten ohne Entgelt und sind nur unfallversicherungspflichtig!
Azubi -  Azubis, in manchen Betrieben unsinnigerweise "Azombies" genannt, haben natürlich nichts mit Menschen fressen oder sonstigen Horrorgeschichten zu tun.
Azubis sind Auszubildende, die gegen Entgelt den Beruf erlernen und angepasst an Ihrer physischen & psychischen Konstitution im Betrieb mitarbeiten.
Auszubildende sind sozialversicherungspflichtig.
Zurück zum Anfang

Die Generalvollmacht

Generalbevollmächtigte dürfen den Unternehmer in allen Rechtsgeschäften vertreten, für die Vertretungsvollmacht gesetzlich auch möglich ist. Die Generalvollmacht geht in den meisten Fällen über den Umfang der Prokura hinaus. Gesetzlich gibt es hier keine ausdrücklichen Regelungen.

Zurück zum Anfang

Die Handlungsvollmachten

Es gibt folgende Vollmachten:

Prokura
Unterschrift: 
ppa. Name
wird zur Ausführung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte, die der Gewerbebetrieb mit sich bringt, erteilt.
Prokura wird ins Handeslregister eingetragen und geht über den Umfang der allg. Handlungsvollmacht hinaus.
Allgemeine Handlungsvollmacht
Unterschrift: 
i.V. Name
wird erteilt zur Durchführung aller Rechtsgeschäfte, die der allgemeine Betrieb eines Gewerbes mit sich bringt.
Wird nicht im Handelsregister eingetragen.
Artvollmacht
Unterschrift: 
i.A. Name
wird für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften erteilt, z.B. Schecks unterschreiben.
Einzelvollmacht
Unterschrift: 
i.A. Name
wird nur für ein einzelnes Rechtsgeschäft erteilt, erlischt danach wieder.
In der Praxis bedeutet das:

Mit allgemeiner Handlungsvollmacht ist ein Mitarbeiter befugt, ohne besondere Befugnis Mitarbeiter einzustellen oder zu entlassen. Er kann verkaufen und Zahlungsgeschäfte erledigen.
Nur zum Kaufen, Verkaufen und Belasten von Grundstücken, Wechselgeschäften und Darlehnsaufnahme benötigt er eine besondere Vollmacht vom Unternehmer.

Der Prokurist  benötigt nur zum Belasten und Verkaufen von Grundstücken eine besondere Vollmacht.

Für folgende Rechtsgeschäfte ist eine Bevollmächtigung gesetzlich verboten:
  • Unterschreiben von Bilanzen und Steuererklärungen
  • Auflösung oder Verkauf des Unternehmens
  • Beantragen von Insolvenzverfahren
  • Eid leisten
  • Erteilung von Prokura
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Eintragungen ins Handelsregister
Sie dürfen nur vom Unternehmer bzw. Geschäftsführer selbst vorgenommen werden.
Zurück zum Anfang

 


Home ] Nach oben ] Allgemeiner Entwicklungsplan ] Bsp. Stellenbeschreibung ] Individueller Entwicklungsplan ] Personalwesen ] Stellenbesetzungsplan ] Stellenplan Beispiel ]

Fachbücher & Literaturshop

Meine Literaturtipps

Werbung:

www.hauernherm.de

"Beratung, Weiterbildung und Consulting"