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Interessen hin und her - was man dazu wissen sollte!
Der Arbeitsvertrag - Einzel- & GemeinschaftsvertragDas Arbeitsrecht setzt sich zusammen aus dem Einzelvertrag, d.h. der Vertrag der individuell mit dem einzelnen Mitarbeiter erstellt wird, und dem so genannten Gemeinschaftsvertrag, auch Kollektivvertrag genannt. Damit sind Tarifvertrag der Branche sowie sonstige Verträge wie z.B. Betriebsvereinbarungen gemeint, . In einem Arbeitsvertrag gelten die gemeinschaftlichen Bestimmungen, außer, wenn der Arbeitnehmer bei dem individuellen Einzelvertrag besser gestellt wird. = Günstigkeitssprinzip Ist die jeweilige Unternehmung nicht dem Tarifvertrag angeschlossen, das heißt nicht tarifgebunden, gelten die Bestimmungen aus dem gesetzlichen Manteltarifvertrag. Zurück zum AnfangDie Betriebsvereinbarungen - KollektivvertragDas sind Regelungen die den Tarifvertrag ergänzen. Ordnungen oder auch Verträge, die gemeinschaftlich für alle Mitarbeiter im Betrieb gelten. Die Belegschaft wird meist durch den Betriebsrat vertreten. Zurück zum AnfangDer Tarifvertrag - KollektivvertragDer Tarifvertrag ist ein Gemeinschaftsvertrag der jeweiligen Berufsbranche. Er wird in regelmäßigen Abständen gekündigt und wieder neu erstellt. Der Tarifvertrag ergibt sich aus Verhandlungen beider Sozialpartner. Das sind einmal die Arbeitgebervertreter mit den Arbeitgeberverbänden, die im BDA organisiert sind, sowie die Arbeitnehmervertreter mit den Gewerkschaften, die zum großen Teil im DGB und damit in ver.di organisiert sind. Während der Zeit, in der die Tarifverträge gelten, findet kein Arbeitskampf statt. Es dürfen höchstens Warnstreiks erfolgen. Zurück zum AnfangDie Unternehmerorganisationen - SozialpartnerDie Arbeitgeberverbände vertreten vor allem die Interessen der Unternehmen
und befassen sich u.a. mit Aus- und Weiterbildung, Durchführung von
Abschlussprüfungen, Beratung von Behörden, Wirtschaftsförderung,
Kostensenkung, Verbesserung der Gewinnquote und Sicherung der
Marktposition. Wichtige Arbeitgeberverbände sind:
Tarifpartner der Arbeitnehmerverbände sind die im BDA organisierten Verbände wie Gesamtmetall. Zurück zum AnfangDie Arbeitnehmerverbände - SozialpartnerDas sind die Gewerkschaften, von denen Sie unten eine Auswahl sehen können. Gewerkschaften haben einen wichtigen Teil zur Realisierung der Arbeitnehmerrechte beigetragen. Ihre Aufgaben bestehen unter anderem aus:
Zurück zum AnfangDer Arbeitskampf - Streik & AussperrrungWährend der Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrags besteht für beide Vertragsparteien die sogenannte Friedenspflicht. Das bedeutet, dass keine Kampfmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Falls die beiden Sozialpartner keine vertragliche Einigung finden, kommt es
zum Arbeitskampf. Das Kampfmittel der Arbeitnehmerseite ist der Streik. Der Arbeitskampf der Sozialpartner erfolgt in folgenden Schritten:
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